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Herzlich Willkommen auf Juist - mitten im Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer"
Die Nordseeinsel Juist ist die, von Westen aus gesehen, zweite der sieben Ostfriesischen Inseln und liegt mitten in einer auf unserer Erde einzigartigen Naturlandschaft. Nirgendwo anders auf unserer Welt gibt es ein größeres, zusammenhängendes Wattengebiet als hier an der Nordseeküste. Es erstreckt sich über eine Länge von ca. 450 km und reicht von Den Helder in den Niederlanden bis nach Esbjerg in Dänemark. Tagtäglich fallen hier im Rythmus der Gezeiten riesige Flächen "Meeresboden" trocken und werden anschließend wieder überspült.
Aufgrund seiner Einzigartigkeit wird das Wattenmeer heute streng geschützt. In Deutschland geschieht dies durch den Nationalpark Wattenmeer, der von Borkum bis nach Sylt reicht. Offiziell gibt es allerdings drei Deutsche Wattenmeer-Nationalparks, da die Ausweisung eines solchen Schutzgebiets den jeweiligen Bundesländern obliegt:
Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (Gründung 1985)
Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (Gründung 1986)
Nationalpark "Hamburgisches Wattenmeer" (Gründung 1991)

Was aber ist jetzt eigentlich ein Nationalpark und wie schützt er die Natur? Motto in einem solchen Schutzgebiet ist: Natur Natur sein lassen! Anders formuliert bedeutet dies, dass sich die Natur weitestgehend selbst überlassen bleiben soll und der Mensch möglichst wenig eingreift. Darüber hinaus soll im Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten erhalten werden.

Selbstverständlich können Menschen diese einzigartige Natur innerhalb des Schutzgebiets erleben. Um dies zu gewährleisten, aber auch der Natur zu Ihrem Recht zu verhelfen, wurde unser Nationalpark in drei verschiedene Schutzzonen eingeteilt:
Ruhezone: Die Ruhezone umfasst die empfindlichsten Landschaftsteile des Nationalparks. Hier gelten die strengsten Schutzbestimmungen. Die Zone darf ganzjährig nur auf den zugelassenen und markierten Wegen, Routen und Flächen betreten werden. Fast der gesamte Westen der Insel mit Hammersee, Wäldchen und Bill sowie der Kalfamer, das Ostende von Juist, gehören zur Ruhezone. Für den letzt genannten Bereich gibt es allerdings eine Sonderregelung. Der dort ausgewiesene Weg darf zum Schutz der am Strand brütenden Vögel nur in der Zeit 01. November bis 31. März benutzt werden.
Zwischenzone: Im Grundsatz gelten hier die gleichen Bestimmungen wie in der Ruhezone. Das Wandern abseits der Wege ist aufgrund der Brutzeiten der Vögel nur in der Zeit vom 01. August bis 31. März gestattet.
Erholungszone: Die Erholungszone steht für den Erholungs- und Kurbetrieb zur Verfügung. Auf Juist gehört der Strand vom Aufgang Domäne Loog bis zum Aufgang Schoolpad und vom Aufgang Karl-Wagner-Str. bis zum Aufgang Wilhelmshöhe dazu. Auch hier sollte darauf geachtet werden, dass durch Sport- und Freizeitaktivitäten, wie z.B. Drachen-Steigen-Lassen, die benachbarten Ruhe- oder Zwischenzonen nicht gestört werden.
In der Ruhe- und Zwischenzone sind Hunde an der Leine zu führen.
Weitere Informationen rund um den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" erhalten Sie auf der offiziellen homepage des Nationalparks.
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