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Auch Juist gehört zum Nationalpark. Viele Gäste wollen
hier ihren Urlaub genießen. Dazu gibt es genug Möglichkeiten,
auch ohne die Natur zu stören. Verschiedene Regelungen sorgen
dafür, dass sowohl die Menschen als auch die Natur zu ihrem
Recht kommen.
Der Nationalpark ist in verschiedene Zonen mit unterschiedlichem
Schutzstatus eingeteilt: die Ruhezone, die Zwischenzone und die
Erhlungszone.
In
der Ruhezone gelten die strengsten Schutzbestimmungen.
Hier befinden sich die empfindlichsten Landschaftsteile, Pflanzen
und Tiere des Nationalparks. Die Ruhezone darf nur auf zugelassenen
Wegen betreten werden. Die Wanderwege sind durch Pfähle mit
grüner Markierung gekennzeichnet. Fast der gesamte Westen der
Insel mit Hammersee, Wäldchen und Bill sowie der Kalfamer im
Osten gehören zur Ruhezone.
Der Kalfamer darf vom 1.April bis zum 31. Oktober nicht betreten
werden.
Die Zwischenzone ist weniger stark geschützt.
Nicht erlaubt ist alles, was den Charakter des Wattenmeeres und
der Inseln verändert. Dazu gehört zum Beispiel die Ruhe
der Natur durch Lärm oder auf andere Art und Weise zu stören,
wildlebende Tiere zu beunruhigen oder zu schädigen.
In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli, der Brut- und Aufzuchtszeit
der Vögel, dürfen in der Zwischenzone die Salzwiesen nicht
betreten werden.
Die Erholungszone steht für den Erholungs-
und Kurbetrieb zur Verfügung. Auf Juist gehört der Strand
vom Loog bis zum Ostdorf dazu. Auch hier sollte darauf geachtet
werden, dass durch Sport- und Freizeitaktivitäten, wie z.B.
Drachen-Steigen-Lassen, die benachbarten Ruhe- oder Zwischenzonen
nicht gestört werden.
In allen Zonen des Nationalparks dürfen Hunde nur an der Leine
mitgeführt werden.
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